Geschäftsbedingungen der G & S Gastro GmbH, Promenade 33, 91522 Ansbach

  1. Jede Reservierung wird erst mit Erhalt unserer detaillierten Bestätigung, die vom Kunden gegengezeichnet ist, garantiert.
  2. Bei Stornierung ihrerseits kann Ihnen ein etwaiger Verlust des Café-Restaurants laut nachfolgender Bedingungen in Rechnung gestellt werden.
  3. Alle Kosten für eine Veranstaltung, die andernfalls nicht entstanden wären, werden bei Stornierung in Rechnung gestellt.
  4. Für Raummieten wird in folgenden Fällen bei Stornierung NICHTS berechnet (ausgenommen Punkt 3, oben):

    a) bis 25 Teilnehmer        keine Berechnung wenn 1 bis 6 Wochen vorher storniert

        26 - 99 Teilnehmer      keine Berechnung wenn früher als 3 Monate vorher storniert

        über 100 Teilnehmer    keine Berechnung wenn früher als 6 Monate vorher storniert

    b) Wenn eine Buchung nach dem in 4 a) angeführten Zeitraum vorgenommen wurde und die
        Stornierung beim Café-Restaurant binnen 7 Tagen nach dem Buchungsdatum, mind. aber
        7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum eingeht.

  5. Erneute Buchung einer stornierten Veranstaltung
    Sollten Sie eine ähnliche Veranstaltung ähnlichen Umsatzwertes für einen Zeitraum buchen können, der dem Café-Restaurant genehm ist, so werden Ihnen 25 % etwaiger Stornokosten für diese Veranstaltung gutgeschrieben.
  6. Teilnehmerzahlen
    Vorläufige Teilnehmerzahlen werden bei der erstmaligen Buchung erbeten. Das Café-Restaurant behält sich vor, eine minimale Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage festzusetzen. Endgültige Teilnehmerzahlen müssen 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn bestätigt werden.
  7. Verminderung der Teilnehmerzahl
    Änderungen, die die in 4a) & 4b) angeführten Fristen wahren, ziehen keine Kosten nach sich.
    Verminderung der Teilnehmerzahl nach den in 4a) & 4b) angeführten Fristen, die uns vor Bekanntgabe der endgültigen Teilnehmerzahl bekannt gegeben werden, stellen wir zu 50 % des Teilnahmepreises in Rechnung, es sei denn, Berechnung der minimalen Teilnehmerzahl trifft zu.
    Verminderung der Teilnehmerzahl nach Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl werden zu 90 % des Teilnahmepreises berechnet, es sei denn, Berechnung der minimalen Teilnehmerzahl trifft zu.
  8. Preisgarantie
    Die angegeben Preise gelten für 5 Monate ab Datum unseres Angebotes. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen. Es gelten dann die am Tag der Veranstaltung gültigen Preise.
  9. Änderung der Geschäftsbedingungen
    Die Geschäftsführung ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen schriftlich zu ändern, sollte dies in besonderen Risikofällen nötig werden.
  10. Soll die Rechnung per Kreditkarte beglichen werden, so ist dies dem Café-Restaurant bei Vertragsabschluß bekanntzugeben. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bezahlung ist per Überweisung, Scheck oder bar zu leisten Anzahlungen werden erstattet, wenn keine Stornokosten anfallen. Wenn Stornokosten anfallen, wird eine Anzahlung bis zum Veranstaltungsdatum einbehalten, um eventuelle Stornokosten ermitteln zu können.
  11. Stornierungen durch das Café-Restaurant
    Das Café-Restaurant kann eine Buchung stornieren, wenn

    a) wenn das Café-Restaurant / Teile davon wegen Feuer, Streik, Umbau, Renovierung oder auf
        Anordnung einer Behörde geschlossen ist.

    b) wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder sich im Konkursverfahren befindet.

    c) wenn sich der Kunde für vorher in Rechnung gestellte Leistungen mehr als 30 Tage im
        Zahlungsverzug befindet.

    d) wenn die Buchung dem Ruf des Café-Restaurants schadet. In solchen Fällen erstattet das
        Café-Restaurant dem Kunden ggf. geleistete Anzahlungen und ist von jeglichen Ansprüchen
        seitens des Kunden befreit.

  12. Der Rechnungsbetrag ist nach der Veranstaltung vom Kunden zu zahlen, es sei denn, anderweitige Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen. Der Kunde ist für die Prüfung und Zahlung der Rechnung verantwortlich.
  13. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Gästen/ Veranstaltungsteilnehmern verursacht werden. Dies betrifft die gebuchten Räume und das gesamte Café-Restaurant. Eltern haften für ihre Kinder.
  14. Das Anbringen von Plakaten, Schildern oder anderen Gegenständen an Wänden bedarf der Zustimmung der Geschäftsleitung.
  15. Das Café-Restaurant behält sich vor, Räumlichkeiten nach Rücksprache mit dem Kunden zu ändern, wenn erstmalig gebuchte Teilnehmerzahlen nicht erreicht werden.
  16. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Café-Restaurant und der Verkauf von Eintrittskarten am Eingang sind nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken ist untersagt.
  17. Sollten Sie Subunternehmer, die nicht für Sie vom Café-Restaurant angestellt worden sind, beschäftigen, so halten Sie das Café-Restaurant gegen jegliche Haftungsansprüche, die durch die Handlung oder Ausrüstungsgegenstände der Subunternehmer entstehen können, schadlos.
    Dies bezieht sich auf alle in Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere die der Ordnungsämter, Berufsgenossenschaften und Baubehörden. Etwaige Subunternehmen haben sich bei der Geschäftsleitung zu melden und den verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Brandschutz, folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Subunternehmen ggf. den Zugang zu verweigern.
  18. Name, Logo und Telefonnummer des Café-Restaurants sind ohne vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung nicht für Anzeigen oder Werbezwecke zu verwenden.
  19. GEMA: Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Das Café-Restaurant wird vom Kunden bzgl. Forderungen der GEMA, die aus unerlaubte Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritte entstanden sind, freigestellt.
  20. Für die Überlassung der Räumlichkeiten verlangen wir grundsätzlich Raummiete. diese kann durch eine Umsatzgarantie ersetzt werden. Änderungen unserer festgesetzten Raummieten bedürfen der Schriftform unsererseits (Bankettvereinbarung)

Gerichtsstand ist Ansbach